Kinder- und Jugendhilfe – die häufigsten Fragen und Antworten

Von Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche bis zum Streetwork: wir beantworten Ihre Fragen.

Kinder- und Jugendhilfe, oder Jugendwohlfahrt, wie sie früher hieß, umfasst viele Bereiche. KOKO ist der führende Anbieter von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Salzburg und somit Ihr Ansprechpartner für alle Fragen, die sich für Sie in dieser Thematik stellen. Von der Krisenstelle über betreutes Wohnen für Kinder und Jugendliche – 24 Stunden oder punktuell – bis hin zu Streetwork: Uns ist klar, dass sich durch das auf den ersten Blick sehr vielschichtige Tätigkeitsspektrum der KOKO viele Fragen ergeben. Deshalb vorab nochmals:

Die grundlegenden Säulen der KOKO Kinder- und Jugendhilfe bzw. Jugendwohlfahrt auf einen Blick:

Hier sind Sie richtig, wenn Sie sich für diese Bereiche interessieren:

  • Krisenstellen mit Betreuungseinrichtungen
  • Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche / Kinderwohngemeinschaften mit 24-Stunden-Betreuung
  • Punktuell betreutes Wohnen für weitgehend selbstständige Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
  • Streetwork

Viele Fragen zur Kinder- und Jugendhilfe und die Antworten darauf haben wir für Sie unter FAQ / häufig gestellte Fragen für Sie zusammengefasst. Bei speziellen Fragen oder in dringenden Angelegenheiten freut sich unser Team der KOKO Kinder- und Jugendhilfe auf jeden Fall, Sie persönlich und individuell beraten zu dürfen. Sie erreichen uns telefonisch unter: Tel.: 0662 43 63 69 – 50.

Ein Tipp für alle, die bei KOKO einen interessanten und sicheren Arbeitsplatz suchen: Schauen Sie in unserer Stellenbörse nach aktuellen Jobangeboten.

Die häufigsten Fragen zur Kinder und Jugendhilfe

Wir führen sozialpädagogische Wohngemeinschaften für Kinder mit einem Aufnahmealter von 6 – 12 Jahren (Verbleib bis zum 18. Lebensjahr möglich, 1 sozialpädagogische Wohngemeinschaft für Jugendliche von 12 – 18 Jahren, 3 Krisenstellen, in denen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Schutz und Begleitung finden, und Sewo – betreutes Wohnen, in dem Jugendliche ab 16 bis 18 Jahren (und darüber hinaus) in Einzelwohnungen untergebracht sind.
In den sozialpädagogischen Wohngemeinschaften sind jeweils 8 Kinder bzw. Jugendliche untergebracht. In den Krisenstellen für Kinder sind 5 Plätze vorgesehen, in der Alterserweiterten Krisenstelle 8 Plätze und in der Jugendkrisenstelle sind Plätze für 9 Jugendliche. Im Sewo – betreutes Wohnen stehen derzeit 21 Plätze zur Verfügung.
In den sozialpädagogischen Wohngruppen und Krisenstellen gibt es vorwiegend Einzelzimmer. Im Sewo – betreutes Wohnen wohnt man in einer Einzimmerwohnung.
Die Aufnahme in einer der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung erfolgt ausschließlich über das zuständige Jugendamt. Ausnahme sind die Krisenstellen, da können Kinder und Jugendliche sich selbst melden und man bekommt, sofern ein Platz frei ist, sofort und vorerst unbürokratisch einen Platz.
Die Unterbringung in unseren Einrichtungen wird vom Land Salzburg und der jeweiligen BH, in dem die Eltern des Kindes/Jugendlichen leben, finanziert. Die Selbstbehaltsregelung hängt vom Einkommen der Eltern ab und wird über das zuständige Jugendamt verrechnet.