Betreuungskosten bei KOKO

Unsere Betreuungskosten in unseren Kleinkindgruppen und alterserweiterten Kindergruppen sind Fixbeiträge.

Folgende Modelle bieten wir für das neue Kinderbetreuungsjahr 2023/2024 dabei an:

Für Kinder, die nach dem 31.08.2020 geboren sind, bezahlen Sie inkl. gesetzlicher Zuschüsse:
wöchentlich bis 31 Stunden    € 275/Monat (Beitrag € 315 minus € 40 Familienpaket)
wöchentlich bis 35 Stunden    € 310/Monat (Beitrag € 350 minus € 40 Familienpaket)
wöchentlich bis 40 Stunden    € 335/Monat (Beitrag € 375 minus € 40 Familienpaket)

Für Kinder in alterserweiterten Kindergruppen, die vor dem 01.09.2020 geboren sind, bezahlen Sie inkl. gesetzlicher Zuschüsse:
wöchentlich bis 31 Std.   € 135/Monat (Beitrag € 315 minus € 180 beitragsfreie „Halbtags-Kinderbetreuung“ 20 Std.)
wöchentlich bis 35 Std.   € 170/Monat (Beitrag € 350 minus € 180 beitragsfreie „Halbtags-Kinderbetreuung“ 20 Std.)
wöchentlich bis 40 Std.   € 195/Monat (Beitrag € 375 minus € 180 beitragsfreie „Halbtags-Kinderbetreuung“ 20 Std.)

In den Kleinkindgruppen reduziert sich somit der Betreuungsbeitrag um € 40 monatlich und in den alterserweiterten Kindergruppen, für Kinder in den letzten 3 Betreuungsjahren vor dem Schuleintritt um € 180 monatlich.

Neben dem monatlichen Betreuungsbeitrag wird in allen unseren Kinderbetreuungseinrichtungen auch noch ein Verpflegungsbeitrag von € 5,10 pro Tag für die Verpflegung Ihres Kindes verrechnet. Bei KOKO gibt es darüber hinaus keine versteckten Kosten, wie etwa Bastelbeiträge oder Ausflugsgelder. Transparenz hierbei ist uns sehr wichtig.

 

KOKO-Rabatte:

Darüber hinaus können noch folgende Rabatte beantragt werden:

KOKO-Geschwister Rabatt: Voraussetzung ist, dass bereits ein Geschwisterkind in einer KOKO-Einrichtung betreut wird (in allen Kleinkindgruppen und Alterserweiterten Kindergruppen).

KOKO-Betriebspartner Rabatt: Voraussetzung ist die bestätigte Aufnahme in das Kontingent eines KOKO-Betriebspartners, der sich bei KOKO vertraglich vergünstigte Betreuungsbeiträge gesichert hat. Die aktuellen Betriebspartner finden Sie hier: http://koko.at/kinderbetreuung/partnerbetriebe/.

Einkommensabhängiger Rabatt: Voraussetzung ist ein Familienjahresnettoeinkommen unter € 20.000. Zur Gewährung dieses Rabatts müssen die im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Erziehungsberechtigten ihr Einkommen 1x jährlich gegenüber KOKO offenlegen und Änderungen der Einkommensverhältnisse unverzüglich melden. Zur Prüfung des Anspruchs sind die aktuellen Einkommensunterlagen (z.B. AMS-Bezüge, Mindestsicherung, die letzten 3 Lohnzetteln, Alimente, etc. der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) zu übermitteln (in allen Kleinkindgruppen und Alterserweiterten Kindergruppen).

KOKO-Mitarbeiter*innen Rabatt: Voraussetzung ist ein aufrechtes Dienstverhältnis eines Erziehungsberechtigten bei KOKO.

 

Familienentlastende Maßnahmen:

Anbei finden Sie Beihilfen und Förderungen für Eltern mit Kindern in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung