Betreuungskosten bei KOKO
Unsere Betreuungskosten sind monatliche Fixbeiträge.
Für das Kinderbetreuungsjahr 2026/2027 bieten wir folgende Modelle an:
Kleinkindgruppen
(Kinder, die nach dem 01.09.2023 geboren sind)
| Betreuungszeit: | Monatsbeitrag |
| bis 31 Std./Woche | € 340/Monat (Beitrag € 360 minus € 20 KOKO-Kleinkind-Rabatt*) |
| bis 35 Std./Woche | € 375/Monat (Beitrag € 395 minus € 20 KOKO-Kleinkind-Rabatt*) |
| bis 40 Std./Woche | € 400/Monat (Beitrag € 420 minus € 20 KOKO-Kleinkind-Rabatt*) |
*Der KOKO-Kleinkind-Rabatt ist eine freiwillige Leistung von KOKO und wird bis auf Widerruf gewährt.
Alterserweiterte Kindergruppen
(Kinder, die vor dem 02.09.2023 geboren sind). Der gesetzliche Zuschuss von € 190 pro Monat ist bereits berücksichtigt.
| Betreuungszeit | Monatsbeitrag |
| bis 31 Std./Woche | € 170 (Beitrag € 360 minus € 190 Elternbeitragsersatz bzw. Sonderförderung Besuchspflicht) |
| bis 35 Std./Woche | € 205 (Beitrag € 395 minus € 190 Elternbeitragsersatz bzw. Sonderförderung Besuchspflicht) |
| bis 40 Std./Woche | € 230 (Beitrag € 420 minus € 190 Elternbeitragsersatz bzw. Sonderförderung Besuchspflicht) |
Verpflegung
Zusätzlich verrechnen wir € 6,30 pro Betreuungstag für die Verpflegung Ihres Kindes.
Bei KOKO gibt es keine zusätzlichen Kosten wie Bastel- oder Ausflugsgelder bis auf Widerruf.
KOKO-Rabatte:
Folgende Rabatte können beantragt werden:
- KOKO-Geschwister-Rabatt: Für Familien, die bereits ein Kind in einer KOKO-Einrichtung betreuen lassen.
- KOKO-Betriebspartner-Rabatt: Voraussetzung ist die bestätigte Aufnahme in das Kontingent eines KOKO-Betriebspartners, der sich bei KOKO vertraglich vergünstigte Betreuungsbeiträge gesichert hat. Die aktuellen Betriebspartner finden Sie unter: https://koko.at/kinderbetreuung/partnerbetriebe/.
- Einkommensabhängiger Rabatt: Für Familien mit einem Jahresnettoeinkommen unter € 30.000. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, müssen ihr Einkommen einmal im Jahr bei KOKO vorlegen und Änderungen sofort mitteilen. Zur Prüfung des Anspruchs sind die aktuellen Einkommensunterlagen (z.B. AMS-Bezüge, Mindestsicherung, Lohnzetteln der letzten 3 Monate, Alimente, etc.) zu übermitteln.
- KOKO-Mitarbeiter*innen-Rabatt: Voraussetzung ist ein aufrechtes Dienstverhältnis eines Erziehungsberechtigten bei KOKO.
Familienentlastende Maßnahmen:
Anbei finden Sie Beihilfen und Förderungen für Eltern mit Kindern in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung
46a Informationspflicht
Gemäß § 46a des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes informieren wir Sie gerne, dass jeder Kinderbildungs- und -betreuungsplatz neben den Betreuungsbeiträgen auch durch Förderungen des Landes (§ 52) und durch Förderungen der Wohnsitzgemeinde (§ 53) öffentlich finanziert wird.

