Kinderbetreuung – die häufigsten Fragen und Antworten
Von der Anmeldung über Kinderbetreuungskosten bis hin zu den Öffnungszeiten in den Kleinkindgruppen und alterserweiterten Kindergruppen
Kinderbetreuung – dies ist ein Thema, zu dem es unendlich viele Fragen gibt. Wer sich auf die Suche nach einer geeigneten Kleinkindgruppe oder einer alterserweiterten Kindergruppe für sein Kind macht, findet bei KOKO in der Stadt Salzburg ein äußerst vielseitiges und entgegenkommendes Angebot. Als führende Anbieterin von Einrichtungen der Kinderbetreuung, Familienberatung und Kinder- und Jugendhilfe in Salzburg ist es uns ein Anliegen, Sie als Erziehungsberechtigte umfassend über alle Aspekte rund um Kindergarten & Co. zu informieren.
Die häufigsten Fragen zur Kinderbetreuung bei KOKO
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Ja, vorausgesetzt es wird unterjährig ein passender Platz in Ihrer Wunscheinrichtung frei.
Achtsame Eingewöhnung – Übergänge gemeinsam gestalten.
Der erste Tag in den Kindergruppen ist aufregend. Damit dieser wichtige Schritt des Übergangs gelingt, wird er bei KOKO sehr achtsam und bewusst gestaltet. Dieser Aufbau benötigt Zeit und Geduld und wird bei KOKO durch eine sensible und aufgeschlossene Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindern und Pädagog*innen gemeistert, um dem Kind die nötige Sicherheit zu bieten und einen guten Start in der Einrichtung.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Anfrage, dass Ihr Kind eine Eingewöhnungsphase von bis zu einem Monat benötigen kann.
Bei KOKO sind mindestens 31 Stunden Betreuung pro Woche vorgesehen, um jene Familien zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie benötigen. Zudem ist damit gewährleistet, dass die Kinder an allen pädagogischen Angeboten teilnehmen und somit Kontinuität in der Betreuung erleben. Besonders für die jungen Kinder ist Regelmäßigkeit und Struktur unerlässlich.
Unsere Betreuungskosten in unseren Kleinkindgruppen und alterserweiterten Kindergruppen sind Fixbeiträge.
Folgende Modelle bieten wir für das neue Kinderbetreuungsjahr 2023/2024 dabei an:
Für Kinder, die nach dem 31.08.2020 geboren sind, bezahlen Sie inkl. gesetzlicher Zuschüsse:
wöchentlich bis 31 Stunden € 275/Monat (Beitrag € 315 minus € 40 Familienpaket)
wöchentlich bis 35 Stunden € 310/Monat (Beitrag € 350 minus € 40 Familienpaket)
wöchentlich bis 40 Stunden € 335/Monat (Beitrag € 375 minus € 40 Familienpaket)
Für Kinder in alterserweiterten Kindergruppen, die vor dem 01.09.2020 geboren sind, bezahlen Sie inkl. gesetzlicher Zuschüsse:
wöchentlich bis 31 Std. € 135/Monat (Beitrag € 315 minus € 180 beitragsfreie „Halbtags-Kinderbetreuung“ 20 Std.)
wöchentlich bis 35 Std. € 170/Monat (Beitrag € 350 minus € 180 beitragsfreie „Halbtags-Kinderbetreuung“ 20 Std.)
wöchentlich bis 40 Std. € 195/Monat (Beitrag € 375 minus € 180 beitragsfreie „Halbtags-Kinderbetreuung“ 20 Std.)
In den Kleinkindgruppen reduziert sich somit der Betreuungsbeitrag um € 40 monatlich und in den alterserweiterten Kindergruppen, für Kinder in den letzten 3 Betreuungsjahren vor dem Schuleintritt um € 180 monatlich.
Neben dem monatlichen Betreuungsbeitrag wird in allen unseren Kinderbetreuungseinrichtungen auch noch ein Verpflegungsbeitrag von € 5,10 pro Tag für die Verpflegung Ihres Kindes verrechnet. Bei KOKO gibt es darüber hinaus keine versteckten Kosten, wie etwa Bastelbeiträge oder Ausflugsgelder. Transparenz hierbei ist uns sehr wichtig.
KOKO-Rabatte:
Darüber hinaus können noch folgende Rabatte beantragt werden:
KOKO-Geschwister Rabatt: Voraussetzung ist, dass bereits ein Geschwisterkind in einer KOKO-Einrichtung betreut wird (in allen Krabbelgruppen und Alterserweiterten Kindergruppen).
KOKO-Betriebspartner Rabatt: Voraussetzung ist die bestätigte Aufnahme in das Kontingent eines KOKO-Betriebspartners, der sich bei KOKO vertraglich vergünstigte Betreuungsbeiträge gesichert hat. Die aktuellen Betriebspartner finden Sie hier: http://koko.at/kinderbetreuung/partnerbetriebe/.
Einkommensabhängiger Rabatt: Voraussetzung ist ein Familienjahresnettoeinkommen unter € 20.000. Zur Gewährung dieses Rabatts müssen die im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Erziehungsberechtigten ihr Einkommen 1x jährlich gegenüber KOKO offenlegen und Änderungen der Einkommensverhältnisse unverzüglich melden. Zur Prüfung des Anspruchs sind die aktuellen Einkommensunterlagen (z.B. AMS-Bezüge, Mindestsicherung, die letzten 3 Lohnzetteln, Alimente, etc. der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) zu übermitteln (in allen Kleinkindgruppen und Alterserweiterten Kindergruppen).
KOKO-Mitarbeiter*innen Rabatt: Voraussetzung ist ein aufrechtes Dienstverhältnis eines Erziehungsberechtigten bei KOKO.
Familienentlastende Maßnahmen:
Anbei finden Sie Beihilfen und Förderungen für Eltern mit Kindern in einer Kindertagesbetreuungseinrichtrung
Der Betreuungsplatz bei KOKO ist dann fixiert, wenn Sie den Betreuungsvertrag unterzeichnet haben und die Kaution von € 130,00 binnen einer Woche auf dem Konto der KOKO gem. GmbH eingelangt ist.
- Meldezettel vom Kind
- E-Card (Sozialversicherungsnummer) vom Kind
Ja, eine Betreuung ist auch in diesem Fall möglich. Sie müssen sich jedoch vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob diese der Betreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde zustimmt.
Wir führen Einrichtungen mit Kleinkindgruppen für Kinder von 1-3 Jahren, Einrichtungen mit Kleinkindgruppen und alterserweiterte Kindergruppen für Kinder von 1-6 Jahren.