Kinderbetreuung – die häufigsten Fragen und Antworten
Von der Anmeldung über Kinderbetreuungskosten bis hin zu den Öffnungszeiten in den Kleinkindgruppen und alterserweiterten Kindergruppen
Kinderbetreuung – dies ist ein Thema, zu dem es unendlich viele Fragen gibt. Wer sich auf die Suche nach einer geeigneten Kleinkindgruppe oder einer alterserweiterten Kindergruppe für sein Kind macht, findet bei KOKO in der Stadt Salzburg ein äußerst vielseitiges und entgegenkommendes Angebot. Als führende Anbieterin von Einrichtungen der Kinderbetreuung, Familienberatung und Kinder- und Jugendhilfe in Salzburg ist es uns ein Anliegen, Sie als Erziehungsberechtigte umfassend über alle Aspekte rund um Kinderbildung und -betreuung zu informieren.
Die häufigsten Fragen zur Kinderbetreuung bei KOKO
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Ja, vorausgesetzt es wird unterjährig ein passender Platz in Ihrer Wunscheinrichtung frei.
Achtsame Eingewöhnung – Übergänge gemeinsam gestalten.
Der erste Tag in den Kindergruppen ist aufregend. Damit dieser wichtige Schritt des Übergangs gelingt, wird er bei KOKO sehr achtsam und bewusst gestaltet. Dieser Aufbau benötigt Zeit und Geduld und wird bei KOKO durch eine sensible und aufgeschlossene Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindern und Pädagog*innen gemeistert, um dem Kind die nötige Sicherheit zu bieten und einen guten Start in der Einrichtung.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Anfrage, dass Ihr Kind eine Eingewöhnungsphase von bis zu einem Monat benötigen kann.
Bei KOKO sind mindestens 31 Stunden Betreuung pro Woche vorgesehen, um jene Familien zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie benötigen. Zudem ist damit gewährleistet, dass die Kinder an allen pädagogischen Angeboten teilnehmen und somit Kontinuität in der Betreuung erleben. Besonders für die jungen Kinder ist Regelmäßigkeit und Struktur unerlässlich.
Betreuungskosten bei KOKO
Unsere Betreuungskosten sind monatliche Fixbeiträge.
Für das Kinderbetreuungsjahr 2026/2027 bieten wir folgende Modelle an:
Kleinkindgruppen
(Kinder, die nach dem 01.09.2023 geboren sind)
| Betreuungszeit: | Monatsbeitrag |
| bis 31 Std./Woche | € 340/Monat (Beitrag € 360 minus € 20 KOKO-Kleinkind-Rabatt*) |
| bis 35 Std./Woche | € 375/Monat (Beitrag € 395 minus € 20 KOKO-Kleinkind-Rabatt*) |
| bis 40 Std./Woche | € 400/Monat (Beitrag € 420 minus € 20 KOKO-Kleinkind-Rabatt*) |
*Der KOKO-Kleinkind-Rabatt ist eine freiwillige Leistung von KOKO und wird bis auf Widerruf gewährt.
Alterserweiterte Kindergruppen
(Kinder, die vor dem 02.09.2023 geboren sind). Der gesetzliche Zuschuss von € 190 pro Monat ist bereits berücksichtigt.
| Betreuungszeit | Monatsbeitrag |
| bis 31 Std./Woche | € 170 (Beitrag € 360 minus € 190 Elternbeitragsersatz bzw. Sonderförderung Besuchspflicht) |
| bis 35 Std./Woche | € 205 (Beitrag € 395 minus € 190 Elternbeitragsersatz bzw. Sonderförderung Besuchspflicht) |
| bis 40 Std./Woche | € 230 (Beitrag € 420 minus € 190 Elternbeitragsersatz bzw. Sonderförderung Besuchspflicht) |
Verpflegung
Zusätzlich verrechnen wir € 6,30 pro Betreuungstag für die Verpflegung Ihres Kindes.
Bei KOKO gibt es keine zusätzlichen Kosten wie Bastel- oder Ausflugsgelder bis auf Widerruf.
KOKO-Rabatte
Folgende Rabatte können beantragt werden:
- KOKO-Geschwister-Rabatt: Für Familien, die bereits ein Kind in einer KOKO-Einrichtung betreuen lassen.
- KOKO-Betriebspartner-Rabatt: Voraussetzung ist die bestätigte Aufnahme in das Kontingent eines KOKO-Betriebspartners, der sich bei KOKO vertraglich vergünstigte Betreuungsbeiträge gesichert hat. Die aktuellen Betriebspartner finden Sie unter: https://koko.at/kinderbetreuung/partnerbetriebe/.
- Einkommensabhängiger Rabatt: Für Familien mit einem Jahresnettoeinkommen unter € 30.000. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, müssen ihr Einkommen einmal im Jahr bei KOKO vorlegen und Änderungen sofort mitteilen. Zur Prüfung des Anspruchs sind die aktuellen Einkommensunterlagen (z.B. AMS-Bezüge, Mindestsicherung, Lohnzetteln der letzten 3 Monate, Alimente, etc.) zu übermitteln.
- KOKO-Mitarbeiter*innen-Rabatt: Voraussetzung ist ein aufrechtes Dienstverhältnis eines Erziehungsberechtigten bei KOKO.
Familienentlastende Maßnahmen
Anbei finden Sie Beihilfen und Förderungen für Eltern mit Kindern in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung
46a Informationspflicht
Gemäß § 46a des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes informieren wir Sie gerne, dass jeder Kinderbildungs- und -betreuungsplatz neben den Betreuungsbeiträgen auch durch Förderungen des Landes (§ 52) und durch Förderungen der Wohnsitzgemeinde (§ 53) öffentlich finanziert wird.
Der Betreuungsplatz bei KOKO ist dann fixiert, wenn Sie den Betreuungsvertrag unterzeichnet haben und die Kaution von € 150 binnen einer Woche auf dem Konto der KOKO gem. GmbH eingelangt ist.
- Meldezettel vom Kind
- E-Card (Sozialversicherungsnummer) vom Kind
Ja, eine Betreuung ist auch in diesem Fall möglich. Sie müssen sich jedoch vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob diese der Betreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde zustimmt. Link zum Antragsformular (zur Vorlage bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde).
Wir führen Einrichtungen mit Kleinkindgruppen für Kinder von 1-3 Jahren, Einrichtungen mit Kleinkindgruppen und alterserweiterte Kindergruppen für Kinder von 1-6 Jahren.


