Der 20. November 1989 war ein sehr wichtiger Tag für die Kinder und Jugendlichen auf der ganzen Welt. An diesem Montag verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) in New York die Kinderrechtskonvention, die damals von 196 Ländern ratifiziert wurden. Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln, die wiederum in zehn Grundrechten festgelegt sind.
Kinderrechte sorgen dafür, dass sich die Situation für Kinder weltweit verbessert. Sie sichern nicht nur das Überleben und die Entwicklung, sondern geben Kindern selbst eine Stimme, um für ihre eigenen Anliegen einzutreten sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung.
In Österreich gelten Kinderrechte seit dem Jahr 1992, einige haben es auch in die österreichische Verfassung geschafft. Trotz vieler Fortschritte wissen viele Kinder und Jugendliche noch immer nicht über ihre eigenen Rechte Bescheid. Doch nur wenn junge Menschen ihre Rechte auch kennen, können sie sich dafür stark machen und andere dabei unterstützen, sie in Anspruch zu nehmen.
Qualitätsstandards und Kinderrechte in der täglichen Arbeit bei KOKO
Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe verbinden das Anliegen, Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen für die Praxis der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe relevant und sichtbar zu machen, als übergeordneten Qualitäts- und Reflexionsrahmen für professionelle Arbeit und Haltung im Umgang mit jungen Menschen. Für KOKO haben die Kinderrechte einen hohen Stellenwert. Sie spiegeln sich in allen gelebten pädagogischen Standards in den KOKO Einrichtungen.
Partizipation in der täglichen pädagogischen Arbeit heißt, Kinder und Jugendliche an den Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu beteiligen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden. Kinder sind dabei nicht kreativer, demokratischer oder offener als Erwachsene, sie sind nur anders und bringen aus diesem Grunde andere, neue Aspekte und Perspektiven in die Entscheidungsprozesse hinein.
Wie hören wir die Stimme der Kinder bei KOKO?
Das erfolgt in gelebten Kinderteams, auch über Beschwerdemöglichkeiten: Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche? Hier gibt es den Sorgefresser und Beschwerdebriefkästen, in denen schriftlich über Sachen die nicht passen oder verbessert werden sollen, berichtet werden.
Mitspracherecht gibt es auch bei der gemeinsamen Gestaltung des Gruppenalltags, bei Vorschlägen der Freizeitgestaltung und wohin gemeinsame Ausflüge und Urlaube erfolgen sollen. Bildung ist uns ebenfalls ein wichtiger Punkt. „Welchen Schulzweig und welche Berufsausbildung wähle ich?“ und natürlich gibt es auch Mitsprache bei der Zimmergestaltung, bei der Gestaltung des Speiseplans und vieles mehr.
Was lernen Kinder und Jugendliche durch die Möglichkeit zur Mitsprache?
Die Bildung einer eigenen Meinung, Stärkung des Selbstbewusstseins, Konfliktbewältigung, die Übernahme von Verantwortung für eigene Entscheidungen, das Tolerieren und Akzeptieren anderer Meinungen und Standpunkte, die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Umwelt und die Unterstützung des angstfreien Vortragens von Beschwerden.
„Partizipation ist nicht eine zusätzliche „Aufgabe“, sondern sehe ich als grundsätzliche Haltung und Einstellung in unserer täglichen pädagogischen Arbeit“. Ich denke, wir haben da in den vergangenen 25 Jahren einen sehr guten Weg gefunden, um den Kindern und Jugendlichen bestmögliche Entwicklungschancen zu ermöglichen“, sagt KOKO-Geschäftsführerin Mag.a Goetz, die in diesem Bereich auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen kann.