Richtlinie für Aufnahme von Kindern
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Formular Anfrage Kinderbetreuungsplatz
KOKO betreut in der Stadt Salzburg rund 400 Kinder im Alter von 1-6 Jahren in neun Kindertagesbetreuungseinrichtungen. Davon wechseln in etwa 100 Kinder pro Jahr in die Schule oder in einen Kindergarten. Somit können wir jährlich diese etwa 100 Plätze neu vergeben. Wir führen eine Warteliste, da die Nachfrage für Betreuungsplätze derzeit höher ist als unser Angebot. Bei Interesse an einem Betreuungsplatz melden Sie sich bitte jederzeit über unsere Website oder über unser Sekretariat (Tel.: 0662/436369) an.
Betreuungsplätze in KOKO Kinderbetreuungseinrichtungen werden im Regelfall rund um den Beginn des Schul- bzw. Kindergartenjahres, also in den Monaten August bis Oktober, neu besetzt. Die Vergabe dieser freiwerdenden Plätze erfolgt aus organisatorischen Gründen in der Zeit von April bis Juli durch die Leitung der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung. Wird während des Jahres kurzfristig unerwartet ein Platz frei, greifen wir sofort auf unsere Warteliste zurück.
Richtlinien für Vergabe von Betreuungsplätzen
KOKO vergibt die Betreuungsplätze gemäß § 16 (3) Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019.
Darüber hinaus gelten folgende Richtlinien:
- Bedarf nach ganztägiger Betreuung mit mind. 31 Wochenstunden an 5 Werktagen, um jene Familien zu unterstützen, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie brauchen. Zudem ist damit gewährleistet, dass die Kinder an allen pädagogischen Angeboten teilnehmen und somit Kontinuität in der Betreuung erleben. Besonders für die jungen Kinder ist Regelmäßigkeit und Struktur unerlässlich.
- Kinder von KOKO-Betriebspartnern. KOKO-Betriebspartner sind Salzburger Unternehmen, die sich vertraglich bei KOKO eine bevorzugte Aufnahme von Kindern für ihre MitarbeiterInnen gesichert haben. Dafür erbringen diese Unternehmen eine Gegenleistung, die es KOKO wirtschaftlich ermöglicht hohe Qualitätsstandards in der Betreuung anzubieten.
- Geschwister von Kindern, die bereits bei KOKO betreut werden.
- Kinder aus der Stadt Salzburg: Kinder mit Hauptwohnsitz aus der Stadt Salzburg werden bevorzugt, wenn alle anderen Kriterien von Punkt 1-3 gleich sind.
- Altersmischung: Pädagogische sinnvolle Altersmischung in den Gruppen. In alterserweiterten Gruppen gibt es daher nur eine limitierte Anzahl an Plätzen für Kinder über 3 Jahren.
- Wartedauer: Wer schon länger wartet wird bevorzugt, wenn alle anderen Kriterien von Punkt 1-5 gleich sind.